AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen von
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RACECRAFT
Racing - Chassis & Vehicles
Fahrwerks- und Fahrzeugbau
Thomas Stiewe
Landstraße 21
21438 Brackel - Germany
Inhaltsverzeichnis
§ 1 - Allgemeines
§ 2 - Liefertermin
§ 3 - Preise
§ 4 - Zahlungsbedingungen
§ 5 - Versand
§ 6 - Gewährleistung
§ 7 - Reklamation
§ 8 - Rücksendung
§ 9 - Eigentumsvorbehalt
§ 10 - Erfüllungsort und Gerichtsstand
§ 11 - Anzuwendende Rechtsordnung
§ 12 - Schlussbestimmungen
§ 1 - Allgemeines
Alle Produkte von Firma RACECRAFT (Chassis / Fahrzeuge / Dienstleistung / Zubehör & Teile) sind Wettbewerbsartikel und von der Herstellerhaftung ausgeschlossen. Sie dürfen nur für den Rennsportwettbewerb eingesetzt werden und unterliegen der alleinigen Verantwortung des Bestellers. Zugelassene Fahrzeuge die der StVZO entsprechen, verlieren nach dem Tuning ihre allgemeine Betriebserlaubnis.
§ 2 - Liefertermin
Wir sind bemüht, Lieferfristen einzuhalten. Schadensansprüche wegen Verzugsschaden werden ausgeschlossen.
§ 3 - Preise
Die Preise gelten ab Werk inkl. der gültigen gesetzlichen MwSt (ohne Fracht, Porto und Verpackung). Es gelten die jeweils gültigen Preise des Liefertages. Durch Änderungen der Preise unserer Lieferanten und Schwankungen der Umrechnungskurse, behalten wir uns die Berichtigung unserer Verkaufspreise vor.
§ 4 - Zahlungsbedingungen für…
§ 4.1 - Lagerware und Dienstleistung
Lieferung an Kunden in europäischen- und in nicht europäischen Ländern erfolgt per Vorkasse oder bei Abholung in bar. Die Lieferung an Neukunden in Deutschland (Erstlieferung) erfolgt per Nachnahme, Vorkasse, bei Abholung in bar oder per EC-Cash. Neukunden bekommen nach der Erstbestellung eine Kundennummer die nicht übertragbar ist. Für Besteller mit Kundennummer ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir ohne Mahnung berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5% des Verkaufspreises zu berechnen. Besteller, die in Zahlungsverzug geraten, werden grundsätzlich nur noch gegen Vorkasse, per Nachname, bei Abholung in bar oder per EC-Cash.
§ 4.2 - nicht Lagerware (Einzelanfertigungen, Sonder- und Großprojekte)
Bei Bestellung von nicht Lagerware, wie z.B. Chassis, Rahmen, Fahrzeuge, Einzelanfertigungen sowie Sonder- und Großprojekte, gelten gesonderte Zahlungsbedingungen. Die gesonderte Zahlungsbedingung beinhaltet insgesamt 2 Zahlungen, 1. die Anzahlung und 2. die Restzahlung. Die Anzahlung beträgt 70% des Verkaufspreises und ist zahlbar vor Ort in bar, per EC-Cash oder gegen Vorkasse. Die Restzahlung von 30% des Verkaufspreises ist spätestens am Tag der Auslieferung fällig und ist zahlbar vor Ort in bar, per EC-Cash oder per Vorkasse. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir ohne Mahnung berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5% des Verkaufspreises zu berechnen.
§ 5 - Versand
Der Versand der Ware erfolgt ab Werk oder durch Abholung des Empfängers, stets auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald wir die Ware dem Spediteur oder sonst zur ersandausführung bestimmten Personen oder Institution (Post, Bahn, Schiff, Paketdienst, Abholung des Empfängers usw.) übergeben haben.
§ 6 - Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass die von uns hergestellten Produkte bezüglich der Fertigung und Funktion frei von Fehlern sind. Alle unsere Produkte werden vor Auslieferung auf die einwandfreie Funktion geprüft und ordnungsgemäß geliefert. Dieses bestätigt uns der Käufer durch die Annahme oder Übergabe der gelieferten oder bestellten Ware. Uns ist in jedem Fall als Erster Gelegenheit zu geben, zu den Gewährleistungsansprüchen Stellung zu nehmen. Unsere Gewährleistung bezieht sich immer nur auf das von uns hergestellte Produkt, nicht auf die Produkte unserer Lieferanten. Materialbedingte Maßabweichungen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Eventuelle Kosten, die durch Werkstattausgaben und Folgeschäden entstehen, werden von uns nicht gedeckt. Ebenso Schäden, die auf natürliche Abnützung bzw. unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn der Besteller die Ware verändert oder verändern lässt. Vor Erstbenutzung des Produktes ist die Betriebsanleitung sorgfältig zu lesen. Für die nicht Beachtung der Betriebsanleitung oder Einweisung vom Hersteller und die daraus sich ergebenen Schäden, übernehmen wir keine Haftung.
§ 7- Reklamation
Der Käufer hat Beanstandungen an Dienstleistungsprodukten sowie an Zubehör & Teile unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang oder Annahme der Ware, schriftlich vorzulegen. Bei den Produkten wie Chassis, Rahmen, Fahrzeuge, und Umbauten (ausgeschlossen sind hier die Gebrauchtfahrzeuge), ist die Beanstandung binnen drei Monaten nach Auslieferung oder Annahme der Produkte, schriftlich vorzulegen. Die Versäumung der genannten Fristen schließt jegliche Ansprüche des Bestellers/Käufers aus. Nachnahmesendungen werden nicht angenommen. Bei Rücknahme von Waren, die nur bei Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung des Lieferanten erfolgt, trägt der Besteller jede Gefahr bis zum Eingang beim Lieferanten. Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung aufgehoben. Bei berechtigten Reklamationen hat der Käufer nur Anspruch auf Umtausch oder Reparatur nach unserem Ermessen.
§ 8 - Rücksendung
Rücksendungen können nur nach Rücksprache mit dem Lieferanten erfolgen (siehe §7). Gutschriften für Rückgaben können nur mit Neubestellungen verrechnet werden und gelten 6 Monate. Bei Nichtannahme oder unberechtigter Rücksendung ordnungsgemäß gelieferter Ware können wir, ungeachtet der Möglichkeiten, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 15% des Kaufpreises als Entschädigung für die Wiedereinlagerung ohne Nachweis fordern.
§ 9 - Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller aus den gegenseitigen Geschäftsbedingungen herrührenden Verpflichtungen des Bestellers das Eigentumsrecht vor. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Bei Weiterveräußerung der Ware, geht die Kaufpreisforderung des Käufers auf uns über (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Erlös ist an uns abzuführen. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, auf Kosten des Käufers die von uns gelieferte Ware beim Käufer abzuholen. Der Käufer berechtigt uns, unwiderruflich zu diesem Zweck, ohne gerichtliche Hilfe und unter Verzicht auf sein Hausrecht die Lagerräume zu betreten und die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände an uns zu nehmen und fortzuschaffen.
§ 10 - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertrag sich ergebende Verbindlichkeiten ist der Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand ist Winsen (Luhe) nach Wahl des Lieferanten, auch der Zahlungsort. Bei sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts gilt nach Wahl des Lieferers auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts als vereinbart. Das einheitliche Kaufgesetz und Vertragsabschlußgesetz sind ausgeschlossen.
§ 11 - Anzuwendende Rechtsordnung
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 - Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung abgewichen werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
© RACECRAFT 2010


